Das gilt und ist nun zu tun: Die Mehrwertsteuersenkung ist beschlossen. Ab dem 01.07.2020 gilt der angepasste Steuersatz von 16 % und für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen 5 % (ausgenommen sind Getränke). Die Absenkungen sind bis zur nächsten Änderung am 31.12.2020 befristet.

Das sollten Sie nun beachten

Die Entstehung der Umsatzsteuer ist abhängig von der tatsächlichen Ausführung der Leistung. Bei einer gelieferten Leistung ist dies der Zeitpunkt der Verschaffungsmacht (also Lieferung). Ansonsten gilt die Vollendung. Somit ist weder der Tag der Rechnungsstellung noch der Tag der Zahlung ausschlaggebend.

Anzahlungen vor dem besagten Zeitraum werden mit dem sonst üblichen Steuersatz vergolten. Wird die Leistung dann in dem Zeitraum von Juli bis Dezember erbracht, fällt das gesamte Entgelt unter den verminderten Steuersatz. Dies muss auf der Schlussrechnung berücksichtigt werden.

Das ist zu tun

In sämtlichen IT- und ERP-Systemen gilt es nun den verminderten Mehrwertsteuersatz zügig anzupassen. Briefen Sie Ihre verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Eingangsrechnungen genau zu überprüfen. Dauerleistungen wie bspw. Miet- und Leasingverträgen sind ebenso von den Änderungen betroffen und müssen entsprechend neu kalkuliert werden.

Checkliste: Alle Module erwischt?

Wir stellen Ihnen eine Checkliste zum Download zur Verfügung. Hier können Sie überprüfen, ob Sie alle Module entsprechend angepasst haben. Bei Schwierigkeiten in der Umsetzung helfen wir sofort und zum Festpreis. Diesen finden Sie in der Liste ebenso abgebildet.

Mehrwertsteuersenkung SAP-Checkliste Corona 2020

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